Ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe gemäߴ§ 495a ZPO
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,00 Euro nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 41.03.2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Gründe
1
Ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe gemäߴ§ 495a ZPO.