AG Bonn · Nordrhein-Westfalen 211 Beschluss

Kostenfestsetzung bei Schadensersatzanspruch KI-Titel

Kostenfestsetzung · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Schadensersatz · Zinsen · BGB

Zivilrecht

Tenor

In dem Rechtsstreit

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sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Bonn 211 C 28/22 vom 30.03.2023 von der Klägerin 3.587,85 EUR - dreitausendfünfhundertsiebenundachtzig Euro und fünfundachtzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31.03.2023 an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.