Strukturfonds – Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Strukturfonds – Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen – Änderung der indikativen Aufteilungen – Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung – Nichtigkeitsurteil
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für die Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte