VG Stade · Niedersachsen Urteil

Berufungszulassung nach unvollständigem Tenor KI-Titel

Tenorberichtigung · Verwaltungsgerichtsordnung · Berufungszulassung

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Tenor des Urteils vom 17. März 2010 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit um folgenden Ausspruch ergänzt:

"Die Berufung wird zugelassen."

Gründe

1

Der Tenor ist nach § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zu berichtigen. Der Tenor gibt das Beratungsergebnis nicht vollständig wieder. Die Berufung sollte zugelassen werden.