AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Richter Urteil

AG Düsseldorf – 301 OWi 20 Js 3646/04

Strafrecht

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

- Abteilung für Bußgeldsachen -

in der Sitzung vom 13. April 2005,

an der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht X

als Richter,

für R e c h t erkannt:

Der Betroffene wird wegen unbefugter Benutzung einer geschützten Berufsbezeichnung zu einer Geldbuße von 500,00 Euro verurteilt.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 28 Abs. 1, 100 Abs. 1 BauKG