AG Düsseldorf – 301 OWi 20 Js 3646/04
Strafrecht
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
- Abteilung für Bußgeldsachen -
in der Sitzung vom 13. April 2005,
an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht X
als Richter,
für R e c h t erkannt:
Der Betroffene wird wegen unbefugter Benutzung einer geschützten Berufsbezeichnung zu einer Geldbuße von 500,00 Euro verurteilt.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 28 Abs. 1, 100 Abs. 1 BauKG