Zum Vorverfahren in Sozialhilfe-Streitigkeiten und zur Überprüfung des Widerspruchsbescheides bei dessen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zum Vorverfahren in Sozialhilfe-Streitigkeiten und zur Überprüfung des Widerspruchsbescheides bei dessen isolierter Anfechtung.
2. Keine Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Tuberkulosehilfe für einen Genesenen, der keine Eingliederungshilfe nach § 50 BSHG erhält, für einen Zeitraum, der mehr als 4 Jahre nach Beendigung der Heilbehandlung liegt.
3. Zur Kausalität zwischen Tuberkulose und ihren Auswirkungen einerseits und der Notwendigkeit von Eingliederungshilfe nach § 50 BSHG andererseits.