LG Bonn – 33 T 624/10
Zivilrecht
Tenor
Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.
Gründe
1
( ohne Gründe)