LG Bonn · Nordrhein-Westfalen 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Beschluss

LG Bonn – 33 T 624/10

Zivilrecht

Tenor

Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.

Gründe

1

( ohne Gründe)