OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berufung gegen Urteil über Schadensersatzanspruch zurückgewiesen KI-Titel

ZPO § 522 · vorläufige Vollstreckbarkeit · Kostenentscheidung · Schadensersatz · Berufung zurückgewiesen

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.09.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (2 O 40/18) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.306,12 EUR festgesetzt.

Gründe

2

Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.

3

Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 20.12.2019 Bezug genommen.

4

Eine Stellungnahme des Klägers ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.

5

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO.