LG Aurich · Niedersachsen Beschluss

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen

Zivilrecht

Tenor

Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.

Gründe

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.

Der Beweisantritt für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe durch Sachverständigengutachten ist ein dreiviertel Jahr nach Übergabe des Pferdes aus denselben Gründen ungeeignet, die auch die Unvereinbarkeit der Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels begründen.