EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 9

EAGFL – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben

Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Öffentliche Lagerhaltung von Reis – Höhere Gewalt – Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse – Beihilfe für Bedürftige – Programm zur Umstrukturierung im Sektor Obst und Gemüse – Pauschale Berichtigungen – Frist von 24 Monaten

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35) insoweit, als sie bestimmte Ausgaben der Hellenischen Republik in den Bereichen Obst und Gemüse sowie öffentliche Lagerhaltung ausschließt