OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Gemeinde bei der Planaufstellung davon ausgegangen ist, an die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Gemeinde bei der Planaufstellung davon ausgegangen ist, an die Richtlinien für die Anlegung von Stadtstraßen (RASt) gebunden zu sein.