LG Hagen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Ergänzung des Urteils wegen fehlender Entscheidung über Widerklage KI-Titel

§ 319 ZPO · offenbare Unrichtigkeit · Widerklage · Tenorergänzung · Urteilsfehler

Zivilrecht

Tenor

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

Gründe

1

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagenam 19.06.2018durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht O, die Richterin am Landgericht T4 und die Richterin R5 beschlossen:

2

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 19.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.

Gründe

4

Der Tenor des Urteils ist offensichtlich unvollständig, da eine Entscheidung über den Widerklageantrag zu 1) fehlt, über den ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils aber erkannt wurde.

OT4R5