OLG Köln – 1 U 94/11
Zivilrecht
Tenor
wird der Tenor des am 06.07.2012 verkündeten Urteils des Senats – 1 U 94/11 – wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Kosten des Berufungsverfahrens der Klägerin zu 42 % der Beklagten zu 58 % auferlegt werden.
- Beschluss besteht nur aus dem Tenor -