Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind wegen der gesetzlich bestimmten Bindungswirkung alle gleichlautenden oder gegenteiligen Bescheide der Verwaltungsbehörde, die dieselbe Fahrerlaubnis betreffen, gegenstandslos geworden.