OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Kommen zu bereits dreizehn bestehenden Wohnhäusern sechs weitere Wohnhäuser hinzu, so wird die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Kommen zu bereits dreizehn bestehenden Wohnhäusern sechs weitere Wohnhäuser hinzu, so wird die Splittersiedlung verfestigt.