LG Bochum – 14 O 8/09
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf an Verbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform f, wie im f-Angebot mit der Nummer ####### (Anlage 2 der Antragsschrift) geschehen,
1. mit einem versicherten Versand zu werben, ohne in diesem Zusammen-hang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird,
2. eine Klausel wie folgt zu verwenden: Die gelieferte Ware bleibt unser Ei-gentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller beste-henden Ansprüche,
3. eine wort- oder inhaltsgleiche Klausel wie folgt zu verwenden: Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C,
4. nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertrags-schluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 € festgesetzt.