Diese Entscheidung hat außer dem Tenor keinen Entscheidungstext
Zivilrecht
Tenor
Das am 30. März 1995 verkündete Urteil des Senats wird im Kastenausspruch des Tenors gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es statt
„Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt"
richtig heißen muß:
"Dem Berufungskläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt."
Gründe
1
Diese Entscheidung hat außer dem Tenor keinen Entscheidungstext.