OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Anerkennung des Angehörigen nach § 7a Abs 3 AsylVfG ist auch dann auszusprechen, wenn die Anerkennung des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Anerkennung des Angehörigen nach § 7a Abs 3 AsylVfG ist auch dann auszusprechen, wenn die Anerkennung des Asylberechtigten noch nicht bestandskräftig (unanfechtbar) geworden ist.