Die Anerkennung des Angehörigen nach § 7a Abs 3 AsylVfG ist auch dann auszusprechen, wenn die Anerkennung des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Anerkennung des Angehörigen nach § 7a Abs 3 AsylVfG ist auch dann auszusprechen, wenn die Anerkennung des Asylberechtigten noch nicht bestandskräftig (unanfechtbar) geworden ist.