Das Abschleppen von im absolutem Halteverbot geparkten Fahrzeugen ist zulässig, wenn eine Gefahr für die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das Abschleppen von im absolutem Halteverbot geparkten Fahrzeugen ist zulässig, wenn eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht und werde der Halter noch der Fahrer umgehend erreichbar sind.