OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss

"Am 20. Januar 1991 kam der Kläger nach seiner Behauptung beim Schlittschuhlaufen zu Fall und zog sich einen …

Zivilrecht

Gründe

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Der zweite Satz des letzten Absatzes von Seite 3 des Urteils erhält folgende Fassung:

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"Am 20. Januar 1991 kam der Kläger nach seiner Behauptung beim Schlittschuhlaufen zu Fall und zog sich einen Handgelenkstrümmerbruch links zu, dessentwegen er nach seiner Behauptung noch bis zum 17. März 1991 arbeitsunfähig war."