Verzeichnis› Gerichte› Niedersachsen› LSG Niedersachsen-Bremen› 1994› Januar 1994› L 4 S (Kr) 216/93 LSG Niedersachsen-Bremen Urteil 06.01.1994 L 4 S (Kr) 216/93 LS Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ist nicht nach § 115 ZPO als Einkommen anzurechnen. Sozialrecht Leitsatz Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ist nicht nach § 115 ZPO als Einkommen anzurechnen.