OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 25. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – 4 Ws 74/16

Strafrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des ange-fochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.