Die Anlage eines künstlichen Fuchsbaus in einem Naturschutzgebiet unterliegt den Beschränkungen, die sich aus …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Anlage eines künstlichen Fuchsbaus in einem Naturschutzgebiet unterliegt den Beschränkungen, die sich aus § 24 Abs. 2 S. 1 NNatSchG (NatSchG ND ) und der Naturschutzverordnung ergeben.
2. Die rechtmäßige Errichtung eines künstlichen Fuchsbaus in einem Naturschutzgebiet setzt die Erteilung einer Befreiung von den naturschutzrechtlichen Verboten voraus.