Die für den öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderliche Schriftform erfordert die Unterschrift der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die für den öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderliche Schriftform erfordert die Unterschrift der Vertragspartner auf einem Schriftstück (sog Urkundeneinheit).
2. Der Nachbar eines Fußballplatzes hat einen Anspruch darauf, daß das Zufliegen von Bällen auf sein Grundstück durch geeignete Vorkehrungen (hier Ballfangzaun von 6 m Höhe) verhindert wird.