AG Altötting · Bayern Beschluss

Vergütung und Auslagen für Nachlasspfleger festgesetzt KI-Titel

Nachlasspflegschaft · Vergütung · Zeitaufwand · Stundensatz · Auslagenersatz

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

• Herrn Nachlasspfleger … wird für die Tätigkeit als Nachlasspfleger eine aus dem Nachlass zu entnehmende Vergütung in Höhe von

• 14.979 EUR – in Worten vierzehntausendneunhundertneunundsiebzig Euro

• nebst 30 Euro Auslagen

• festgesetzt.

Gründe

1

Mit Schreiben vom 17.03.2022 beantragte der Nachlasspfleger Herr … die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 14.979 EUR nebst Auslagen in Höhe von 30 EUR.

2

Die Vergütung richtet sich nach Zeitaufwand und Stundensätzen.

3

Die vorgelegte Stundenliste ist ausgeführt worden und ergibt sich aus dem Akteninhalt.

4

Der angesetzte Zeitaufwand und die Auslagen sind nachvollziehbar.

5

Die Höhe des Stundensatzes ist angemessen.

6

Die Ansetzung der Gebühren war möglich.

7

Das Nachlassgericht hat dem Nachlasspfleger für die Geltendmachung seiner Ansprüche auf Vergütung als Nachlasspfleger und Ersatz von Aufwendungen antragsgemäß eine Fristverlängerung auch nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft eingeräumt.

8

Für die unbekannten Erben wurde eine Verfahrenspflegerin angehört. Diese kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass dem Antrag zu entsprechen sei.

9

Die Festsetzung hatte somit antragsgemäß zu erfolgen.