AG Siegburg · Nordrhein-Westfalen Urteil

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz KI-Titel

Tierschutzgesetz · Geldstrafe · Strafrecht

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

§ 17 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b) TierSchG

Gründe

1

G r ü n d e :(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

2

Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Strafbefehl.

3

Angewendet wurden die im Tenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO.