AG Bonn · Nordrhein-Westfalen 210 Anerkenntnisurteil

Verurteilung zur Zahlung von 1.194,82 EUR KI-Titel

Zahlungsklage · Anerkenntnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn

gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 02.01.2025

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.194,82 EUR (in Worten: eintausendeinhundertvierundneunzig Euro und zweiundachtzig Cent) zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.