LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Zur Zulässigkeit einer Klage auf Vertragsschluß.

Sozialrecht

Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Vertragsschluß.

2. Einer Krankenkasse fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung auf Errichtung einer Widerspruchsstelle, wenn diese Widerspruchsstelle nur von allen Krankenkassen gemeinsam mit der KZV eingerichtet werden kann.

3. Vor Erhebung einer Klage zu den Sozialgerichten ist bei vertragslosem Zustand im Kassenarztrecht zunächst das Schiedsamt anzurufen bzw die Aufsichtsbehörde einzuschalten.