Betriebsübergang – Daseinsvorsorge
Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Aufgehoben
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 84/10 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2419/09 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).