OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 14. Zivilsenat Beschluss

Beschwerdeverfahren wegen Rücknahme beendet KI-Titel

Beschwerderücknahme · FamFG · Gerichtskosten · Verfahrensende · nicht anfechtbar

Familienrecht

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren nach der vom Antragsgegner mit Schriftsatz vom 22.01.2022 abgegebene Erklärung, nicht weitermachen zu wollen, die als Beschwerderücknahme auszulegen ist, beendet ist.

Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§§ 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, 20 FamGKG.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.