LAG Niedersachsen Urteil LS

Als Bewährungszeit einer medizinisch-technischen Assistentin zählen nur Zeiten nach Erlangung der Erlaubnis …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Als Bewährungszeit einer medizinisch-technischen Assistentin zählen nur Zeiten nach Erlangung der Erlaubnis nach MTA-Gesetz.