VG Aachen · Nordrhein-Westfalen Urteil

Klage gegen Verwaltungsakt mit Kostenfestsetzung KI-Titel

Verwaltungsakt · Kostenfestsetzung · Gerichtskostengesetz · Klageabweisung · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Verwaltungsrecht Klage abgewiesen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gründe

1

B e s c h l u s s

2

Der Wert des Streitgegenstandes wird gemäß § 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes auf 5.000,- EUR festgesetzt.