OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 19. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – I-19 W 2/11

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 16.12.2010 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen vom 30.11.210 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfe-Entscheidung vom 11.01.2011, denen nichts hinzuzufügen ist, zurückgewiesen.