Schadensereignis i. S. v. § 1 AHB ist in der Produkthaftpflichtversicherung nicht bereits die Lieferung eines …
Zivilrecht
Leitsatz
Schadensereignis i. S. v. § 1 AHB ist in der Produkthaftpflichtversicherung nicht bereits die Lieferung eines fehlerhaften Erzeugnisses (Kausalereignis), sondern erst der äußere Vorgang, der die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführt (Folgeereignis).