StGH Hessen Hessen Urteil LS

Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Kommunalwahlperiode in Hessen

Verfassungsrecht

Leitsatz

Die gesetzliche Verlängerung der laufenden vierjährigen Wahlperiode kommunaler Vertretungskörperschaften in Hessen um fünf Monate ist verfassungsrechtlich zulässig, weil sie im Verhältnis zur Dauer der regulären Wahlzeit gering und durch wichtige Gründe des Gemeinwohls (Abschluß der Gebietsreform; Interesse an einheitlichen Kommunalwahlterminen) gerechtfertigt ist.

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