Wird die ausgefertigte Planzeichnung nachträglich geändert, ohne daß die Änderung ordnungsgemäß ausgefertigt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wird die ausgefertigte Planzeichnung nachträglich geändert, ohne daß die Änderung ordnungsgemäß ausgefertigt wird, führt dies zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes.