Ist die Bauüberwachung einer Baumaßnahme (§ 78 ff HBO) abgeschlossen, dann kann die Baubehörde die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist die Bauüberwachung einer Baumaßnahme (§ 78 ff HBO) abgeschlossen, dann kann die Baubehörde die Beseitigung von nicht genehmigten Bauteilen allein aufgrund der Baugenehmigung nicht mehr verlangen. Eine solche Anordnung ist vielmehr nur auf die Rechtsgrundlage des § 59 HBO möglich und setzt daher auch die materielle Illegalität der abzubrechenden Bauteile voraus.