VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Auch aus § 34 BBauG ist kein subjektiv öffentliches Recht eines Mieters auf Wahrung des Gebietscharakters …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Auch aus § 34 BBauG ist kein subjektiv öffentliches Recht eines Mieters auf Wahrung des Gebietscharakters herzuleiten (Anschluß an die zu § 35 Abs. 3, § 1 Abs. 4 BBauG ergangene Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 06.12.1964 - IV C 94.66 - und 14.06.1968 - IV C 44.66 - (NJW 1968 S. 2393); allenfalls kann der Mieter reflexartig begünstigt sein.

2. Zur Abgrenzung der "vorhandenen Bebauung" im Rahmen des § 34 BBauG.