AG Starnberg · Bayern Versäumnisbeschluss
Einspruch gegen Versäumnisbeschluss verworfen KI-Titel
Versäumnisbeschluss · Einspruch · Kostenverteilung
Familienrecht – Rechtsmittel verworfen
Tenor
1. Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.