AG Starnberg · Bayern Versäumnisbeschluss

Einspruch gegen Versäumnisbeschluss verworfen KI-Titel

Versäumnisbeschluss · Einspruch · Kostenverteilung

Familienrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

1. Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.

2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.