Prozeßkostenhilfe kann auch im Grundrechtsklageverfahren gewährt werden.
Verfassungsrecht
Leitsatz
Prozeßkostenhilfe kann auch im Grundrechtsklageverfahren gewährt werden. Die Voraussetzungen des § 114 ZPO müssen auch im Prozeßkostenhilfeverfahren vor dem Staatsgerichtshof erfüllt sein.
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