AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 108 Beschluss

Zur Wahrung der Interessen der Kinder hinsichtlich der Rückforderung der an den Vormund durch die Landeskasse …

Familienrecht

Tenor

wird für die Kinder L und Q folgende Person zum Verfahrensbeistand bestellt (§ 158 FamFG):

das K,

Gründe

2

Zur Wahrung der Interessen der Kinder hinsichtlich der Rückforderung der an den Vormund durch die Landeskasse gezahlten Beträge war den Kindern ein Verfahrensbeistand beizuordnen.