Zur Wahrung der Interessen der Kinder hinsichtlich der Rückforderung der an den Vormund durch die Landeskasse …
Familienrecht
Tenor
wird für die Kinder L und Q folgende Person zum Verfahrensbeistand bestellt (§ 158 FamFG):
das K,
Gründe
2
Zur Wahrung der Interessen der Kinder hinsichtlich der Rückforderung der an den Vormund durch die Landeskasse gezahlten Beträge war den Kindern ein Verfahrensbeistand beizuordnen.