AG Kerpen · Nordrhein-Westfalen Familienabteilung Beschluss

Berichtigung des Rubrum wegen fehlender Versorgungsausgleichskasse KI-Titel

FamFG § 42 · Versorgungsausgleich · Beteiligtenliste · offenbare Unrichtigkeit

Familienrecht

Tenor

wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.

151 F 129/19 | |

Gründe

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In der Familiensache

3

wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.