Berichtigung des Rubrum wegen fehlender Versorgungsausgleichskasse KI-Titel
FamFG § 42 · Versorgungsausgleich · Beteiligtenliste · offenbare Unrichtigkeit
Familienrecht
Tenor
wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.
151 F 129/19 | |
Gründe
2
In der Familiensache
3
wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.