LG Köln · Nordrhein-Westfalen 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln Anerkenntnisurteil

Zahlungsverpflichtung wegen unerlaubter Handlung KI-Titel

Schadensersatz · Zinsen · Anerkenntnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

Für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.584,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.12.2022 zu zahlen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 2.859,19 €