Das Parken außerhalb der markierten Parkflächen ist nicht durch die Parkflächenmarkierung ( 41 Abs. 3 Nr. 7 …
Strafrecht
Leitsatz
Das Parken außerhalb der markierten Parkflächen ist nicht durch die Parkflächenmarkierung ( 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO) verboten. Erst ein Zusatzschild zum Zeichen 314 (nur innerhalb der markierten Parkstände) und eine entsprechende Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet das Parken.