Eine Klage auf Auskunft über den Bestand an Kassenzahnärzten ist eine solche auf eine einmalige Leistung; die …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Eine Klage auf Auskunft über den Bestand an Kassenzahnärzten ist eine solche auf eine einmalige Leistung; die Berufung gegen ein Urteil des SG ist deshalb unzulässig.
2. Zur Frage, inwieweit sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung vor Wahlen zu Vertreterversammlungen gegenüber den Berufsverbänden neutral verhalten muß.