LG Düsseldorf – 32 O 111/03
Zivilrecht
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 2. September 2004
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.633,79 Euro (in Worten: zehntausendsechshundertdreiunddreißig 79/100 Euro) nebst 5 % Zinsen seit dem 04.12.2002 und bis zum 30.05.2003 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreit tragen die Beklagte zu 1/9 und die Klägerin zu 8/9.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.