Die Ablehnung der Unterrichtserlaubnis nach § 3 Abs. 1 Lehrerbildungsgesetz ist rechtlich nicht zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Ablehnung der Unterrichtserlaubnis nach § 3 Abs. 1 Lehrerbildungsgesetz ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Minister dafür einen sachlichen Grund - hier negative Beurteilung durch die zuständigen Fachdezernenten bei der Schulaufsichtsbehörde - hatte.