EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 4

Gemeinschaftsmarke – Form einer mattierten mattschwarzen Flasche

Freixenet SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Form einer mattierten mattschwarzen Flasche – Absolute Eintragungshindernisse – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Fehlende Unterscheidungskraft – Verletzung der Verteidigungsrechte – Artikel 73 der Verordnung Nr. 40/94

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 104/2001-4) wird aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2004 (Sache R 104/2001-4) über die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in der Form einer mattierten mattschwarzen Flasche

Angaben zur Rechtssache

>lt>1