VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt, sondern nur auf Grund zweifelsfreier Unterlagen die Identität seines Inhabers bestätigt.