Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt, sondern nur auf Grund zweifelsfreier Unterlagen die Identität seines Inhabers bestätigt.