OLG Oldenburg – 13 W 10/86
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Oldenburg vom 23. Januar 1986 wird aus den im Ergebnis zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Abweichend von den in der Hilfsbegründung angestellten Erwägungen ist der Senat allerdings der Auffassung, daß es auf die Einschätzung der Beklagten in der Öffentlichkeit jedenfalls dann nicht ankommt, wenn die Kläger - wie im vorliegenden Fall - darlegen, daß sie politische Werbung mit ihrem Bild in jedem Falle von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen wollen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte nach einem Beschwerdewert von 3.800 DM zu tragen.